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23.9.2024
Einführung der E-Rechnung in Deutschland ab 2025: Was Unternehmen wissen müssen
Einführung der E-Rechnung in Deutschland ab 2025: Was Unternehmen wissen müssen
Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung in Deutschlandverpflichtend für alle B2B-Umsätze zwischen inländischen Unternehmern. Diese Einführung stellt einen bedeutenden Schritt in der Digitalisierung der Unternehmensprozesse dar. Weitere Erläuterungen der Finanzverwaltung sind für den Beginn des 4. Quartals 2024 angekündigt und liegen bisher nur in einem Entwurf vor. In diesem Blogbeitrag fassen wir die wichtigsten bereits bekannten Punkte zusammen, die Sie als Unternehmer unbedingt beachten sollten.
1. Was ist eine E-Rechnung?
Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine Rechnung nur dann als E-Rechnung, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, welches eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Dies bedeutet, dass die einfache Übermittlung von Rechnungen als PDF oder JPEG grundsätzlich nicht mehr ausreicht.
2. Übergangsregelungen
Um den Übergang zu erleichtern, hat der Gesetzgeber eine gestaffelte Einführung vorgesehen:
2025 und 2026: Papier- und PDF-Rechnungen sind weiterhin zulässig, wenn der Empfänger zustimmt.
2027: Diese Rechnungsformen sind nur noch für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von maximal 800.000 Euro erlaubt.
Ab 2028: Alle Rechnungen müssen als E-Rechnung im strukturierten Format ausgestellt werden.
3. Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung
Bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern müssen ab2025 E-Rechnungen erstellt werden, ohne dass der Empfänger seine Zustimmung geben muss. Der Rechnungsempfänger muss jedoch in der Lage sein, diese zu empfangen und zu verarbeiten. Dies bedeutet, dass alle Unternehmen ihre Systeme entsprechend anpassen müssen.
4. Ausnahmen
Es gibt bestimmte Ausnahmen, bei denen keine E-Rechnung erforderlich ist:
1. Rechnungen über steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG.
2. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro.
3. Fahrausweise.
5. Technische Anforderungen
Die E-Rechnung muss der europäischen Norm EN 16931entsprechen oder in einem Format vorliegen, das mit dieser Norm interoperabel ist. Softwareanbieter, wie z.B. die DATEV, arbeiten bereits an Lösungen, um Unternehmen die Umstellung zu erleichtern und die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben sicherstellen wird.
6. Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung
Unternehmen, die nach dem 1. Januar 2025 weiterhin Rechnungen in einem unzulässigen Format ausstellen, riskieren, dass diese Rechnungen beim Empfänger nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Es ist daher entscheidend, die Umstellung rechtzeitig zu planen und umzusetzen, um Konflikte und Mehraufwand zu vermeiden.
7. Fazit
Die Einführung der E-Rechnung stellt eine wichtige Neuerung dar, die alle inländischen Unternehmer betrifft. Die Übergangsfristen bieten zwar eine gewisse Erleichterung, dennoch sollten Unternehmen bereits jetzt mit ihrer Planung und Implementierung beginnen oder auf ihre Berater zugehen, um rechtzeitig vorbereitet zu sein.
Die digitale Transformation der Rechnungsstellung bietet nicht nur Herausforderungen, sondern auch Chancen, insbesondere in Bezug auf Effizienzsteigerung und Kostensenkung in der Buchhaltung. Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen diese neue Anforderung problemlos meistern kann.
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